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ENTWURF – vor Livegang anwaltlich prüfen

Kontaktstellen nach Art. 11 und 12 Digital Services Act (DSA) und Meldeverfahren nach Art. 16 DSA

Kontaktstelle für Behörden (Art. 11 DSA)

E-Mail: [[EMAIL]]. Sprachen: Deutsch, Englisch.

Kontaktstelle für Nutzerinnen und Nutzer (Art. 12 DSA)

E-Mail: [[EMAIL]], Telefon: [[TELEFON]]. Die Kommunikation ist nicht ausschließlich automatisiert.

Rechtswidrige Inhalte melden (Art. 16 DSA)

  • Auf jeder Produktseite findest du den Link „Produkt melden“. Dort wählst du einen Grund, beschreibst den Verstoß und erhältst eine Eingangsnummer.
  • Für andere Inhalte (z. B. Bewertungen oder Händlerprofile) schreib an [[EMAIL]] mit Link, Begründung und – freiwillig – deinen Kontaktdaten.
  • Wir prüfen Meldungen zügig, sorgfältig und objektiv, in der Regel innerhalb von 24 Stunden, und informieren dich über die Entscheidung.
  • Betroffene Händler erhalten eine Begründung (Art. 17 DSA) und können sich über unser internes Beschwerdeverfahren dagegen wehren.

Stand: 07.11.2026